AGB

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

AGBs Bodega Studio UG

§ 1 

Geltungsbereich

(1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten für alle Leistungen (Konzeption, Produktion und Gestaltung von Marketingmaßnahmen, Organisation, Planung und Umsetzung von Marketingkonzepten, Betreuung von Kunden und Vermittlung von Leistungen Dritter zur Durchführung der Marketingmaßnahmen) zwischen dem Kunden und der Produktionsagentur/Marketingagentur/Werbeagentur: Bodega Studio UG, Kleine Rainstrasse 44b, 22765 Hamburg, (nachfolgend Agentur genannt) diese "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB). 

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

(3) Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

§ 2 

Definitionen

Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten. 

§ 3  

Angebote und Vertragsabschluss

(1) Grundlage des Vertragsschlusses ist das jeweilige schriftliche Angebot der Agentur, in dem die Leistungen und das Honorar festgehalten werden. Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich und stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, die Agentur mit der Durchführung von Dienstleistungen zu beauftragen.

(2) Sofern das Honorar abweichend von Abs. 1 nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies auf der jeweils gültigen Berechnungsgrundlage der Agentur von 120 € pro Stunde/Person.

(3) Durch die Beauftragung mit der Durchführung der gewählten Dienstleistung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur kommt durch die schriftliche oder fernschriftliche Annahmeerklärung der Agentur zustande. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Lehnt die Agentur nicht binnen 4 Wochen nach Auftragseingang die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als erteilt.

(4) Eine auftragsgemäße Ausführungshandlung durch die Agentur ersetzt die Auftragsbestätigung. Durch die Inanspruchnahme der Dienstleistung der Agentur erklärt der Kunde die Annahme dieses Angebot und verzichtet auf einen Zugang der Annahmeerklärung.

(5) Die auf der Homepage, in Prospekten, Rundschreiben, Anzeigen, Preislisten oder zum Angebot gehörenden Unterlagen, Zeichnungen, Abbildungen, technischen Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, sowie sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

§ 4

 Leistungsumfang Marketing

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung. Nebenabreden oder Abänderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Form.

(2) Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, teilt die Agentur dem Kunden unverzüglich mit. Soweit durch die Veränderungen der vereinbarte Inhalt des Vertrages nicht oder nur unwesentlich berührt wird, steht - aufgrund dieser Abweichungen - dem Kunden kein Kündigungsrecht zu. Die Agentur ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden Teile des Marketingkonzepts & Produktion in Abweichung von der Leistungsbeschreibung zu verändern.

(3) Soweit die Agentur Verträge zur Durchführung oder Umsetzung von vereinbarten Marketingmaßnahmen mit Dritten schließt, erfolgt ein solcher Vertragsabschluss im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Dies betrifft insbesondere die Anmietung von Räumen, den Abschluss von Verträgen im Gastronomie- und Servicebereich, sowie den Abschluss von Verträgen mit Grafikern, Kameramännern, Regisseuren, Post-Artist , Programmierern und Künstlern. 

(4) Soweit die Agentur entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, ist diese berechtigt diese Leistungen jederzeit einzustellen. Ein Kündigungsrecht oder ein Minderungs- oder Schadensersatzanspruch wird damit zugunsten des Kunden nicht begründet.

§ 5

Pflichten des Kunden, Mitwirkung

(1) Der Kunde hat der Agentur alle für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen unverzüglich zu erteilen. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur. 

(2) Der Kunde sichert zu, dass die mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind, Änderungen der persönlichen Daten oder wesentlicher vertraglicher Informationen hat der Kunde der Agentur unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 

§ 6

Ethisches Verhalten im Geschäftsverkehr

(1) Unser geschäftliches Handeln folgt unserem Verhaltenskodex, abrufbar unter www.bodegastudio.de. Wir tolerieren weder bei uns selber noch bei unseren Kunden Bestechung oder andere Formen der Korruption, sei es in Gestalt der Annahme oder der Gewährung unlauterer Vorteile. Vorteile sind dabei alle Leistungen, auf die kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch besteht und die eine wirtschaftliche, rechtliche oder persönliche Besserstellung des Entgegennehmenden oder einer ihm nahestehenden Person darstellen. 

(2) Wir vermeiden Situationen, die erkennbar zu Interessenskonflikten führen können. Derartige Interessenskonflikte können sich aus finanziellen Beteiligungen oder persönlichen Verbindungen der Beschäftigten (und gegebenenfalls ihnen nahestehender Personen) zu Kunden, Wettbewerbern oder Zielgruppen sowie zu deren Organen oder Angestellten bestehen. Ist ein solcher Interessenskonflikt erkennbar, so ist sicherzustellen, dass die betroffenen Personen keinen Einfluss auf damit zusammenhängende geschäftliche Entscheidungen haben (zum Beispiel Mitwirkung bei Entscheidungen in Vergabeverfahren, bei Vertragsverhandlungen, bei der bei der Freigabe von Budgets sowie bei der Abnahme von Leistungen haben.

(3) Selbständige Auftraggeber, die zugleich Arbeitnehmer eines anderen Unternehmens oder mit einem solchen auf Grundlage eines Dienstvertrages verbunden sind, versichern mit Auftragsvergabe an uns ausdrücklich, dass ihr Arbeitgeber oder Geschäftspartner über die selbständige Tätigkeit informiert ist und diese mindestens in Textform gestattet hat und er diese Gestattung der Agentur auf Verlangen vorlegen wird.

§ 6

Zahlung, Verzug

(1) Alle Honorare beinhalten jeweils die gültige gesetzliche Umsatzsteuer und werden in der jeweils zum Vertragsschluss geltenden Höhe entsprechend des Auftrags mit Rechnungsstellung sofort fällig. Bei Verzug, kann die Agentur neben den gesetzlichen Verzugszinsen eine Mahngebühr von 15 € pro Mahnstufe einer Rechnung stellen. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt von dieser Regelung unberührt.

(2) Die Agentur ist berechtigt, Teilabrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen: 1/3 nach Auftragserteilung, 1/3 nach Konzept-/ Layout-Präsentation oder nach Erbringung von 50 % der vereinbarten Leistungen, 1/3 nach Abschluss des Projekts. Teilleistungen müssen insoweit nicht in einer für den Auftraggeber nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von Bodega Studio UG verfügbar sein.

(3) Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug, hat die Agentur das Recht, ihre Leistung zu verweigern.

(4) Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 

Konzeption, Präsentation und Urheberschutz

(1) Erhält die Agentur nach der Teilnahme an einer Präsentation oder nach Erstellung eines Konzepts keinen Auftrag, so verbleiben alle Leistungen der Agentur, insbesondere deren Inhalt im Eigentum der Agentur. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese - in welcher Form auch immer - weiter zu nutzen.

(2) Alle Leistungen der Agentur (z.B. Marketingkonzepte, Ideenskizzen usw.) sowie einzelne Teile hieraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung zum vereinbarten Zweck. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Ergänzungen oder Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.

(3) Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

(4) Wiederholungsnutzungen (z. B. Nachauflagen) oder Mehrfachnutzungen von Marketing-Konzepten sind honorarpflichtig; sie bedürfen der Einwilligung der Agentur. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der Einwilligung der Agentur. Über den Umfang der Nutzung steht der Agentur ein Auskunftsanspruch zu.

(5) Die der Agentur überlassenen Vorlagen des Kunden (z. B. Texte, Fotos, Muster u. a.) werden unter der Voraussetzung verwendet, dass der Kunde zur Verwendung berechtigt ist. Von der Agentur wird nicht überprüft, ob der Kunde berechtigt ist, die für die zu erbringenden Leistungen erforderlichen Urheber- und Markenrechte zu nutzen. Eine Haftung gegenüber Dritten in Bezug auf Urheber- und/oder Markenrechtsansprüchen wird für die beauftragten Leistungen daher ausgeschlossen. 

(6) Bei Internetdienstleistungen und Multimediaproduktionen ist eine Herausgabe von Quellcodes sowie von offenen Dateien nicht Bestandteil des einfachen Nutzungsrechts. Grundsätzlich erfolgt die Herausgabe von Daten in Form der vereinbarten Leistung gegenüber dem Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten nur in geschlossenen, nicht editierbaren Dateien. Sollte der Auftraggeber die Herausgabe von offenen Dateien wünschen, bedarf dies einer Vereinbarung und einer gesonderten Vergütungsregelung. Veränderungen an offenen oder editierbaren Daten durch den Auftraggeber oder von ihm beauftragten Dritten bedürfen einer schriftlichen Zustimmung von der Agentur.

§ 8 

Farben und Bildmuster/Abbildungen

Die Agentur weist darauf hin, dass Bildschirmfarben (RGB) von Druckfarben (CMYK) auf verschiedenen Medien (z.B. Papier, Stoffe, Folien, Banner u. a.) abweichen. Bei Farbabweichungen ist die Rückgabe bzw. der Umtausch ausgeschlossen. Dieses ist in der gesamten Druckindustrie bekannt und der Kunde bestätigt der Agentur diese Kenntnis. Um Missverständnisse zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, vorab gegen Aufpreis ein farbverbindliches Muster (Proof) zu bestellen.

§ 9 

Kündigung

(1) Der Kunde ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit der Agentur mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten  zu kündigen. 

(2) Die vorzeitige Aufhebung des Vertragsverhältnisses verpflichtet den Kunden jedoch zur Zahlung eines angemessenen Honorars, welches die erbrachten Vorleistungen vergütet. 

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung für beide Vertragsparteien bleibt hiervon unberührt.  

§ 10 

Gewährleistung und Schadenersatz

(1) Die Agentur verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und sorgfältigen Auswahl und Überwachung der Leistungsträger nach den Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns. 

(2) Der Kunde hat Beanstandungen, Reklamationen und Beeinträchtigungen unverzüglich [innerhalb von drei Werktagen nach Leistung durch die Agentur] schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Für den Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Schadenersatz zu. Der Kunde erkennt an, dass ein Schadenersatzanspruch gegen die Agentur der Höhe nach, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auf das vereinbarte Honorar beschränkt ist.

(3) Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.

§ 11

Haftungsausschluss

(1) Die Agentur haftet unbegrenzt entsprechend den zwingenden gesetzlichen Haftungsvorschriften. 

(2) Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Agentur nur, soweit uns bzw. unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht zur Last fällt. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. 

(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir - gleich aus welchem Rechtsgrund - der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Betrag des Honorars nicht überschreitet.

(4) Eine wesentliche Vertragspflicht umfasst solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. 

(5) Soweit der Agentur im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung Schadenersatzansprüche gegen Dritte zustehen, tritt die Agentur derartige Ersatzansprüche an den Kunden ab, sofern dieser die Abtretung derartiger künftiger Ansprüche annimmt. In einem solchen Fall stehen dem Kunden gegen die Agentur keine weiteren Ansprüche zu. Der Kunde ist berechtigt, derartige Ansprüche auf eigene Kosten durchzusetzen.

(6) Der Auftraggeber ist für die Einrichtung und Aufrechterhaltung seiner IT-Infrastruktur und eines etwaigen Host-Providing für einen Onlineshop oder Webseiten selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt insoweit niemals die Systemverantwortung.

§ 12

Social-Media-Planung und Social-Media-Durchführung

12. Social-Media-Planung und Social-Media-Durchführung

12.1 Beauftragte Projekte im Bereich Social-Media-Planung besorgt die Agentur nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet die Agentur dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

12.2 Die Agentur kann Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weitergeben oder diese zur Abdeckung von Leistungen von Die Agentur im Rahmen dieses Auftrags nutzen.

12.3 Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet die Agentur nicht. Ein Schadensersatzanspruch vom Auftraggeber gegen die Agentur entsteht dadurch nicht.

§ 13

Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten durch die Agentur auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Auftragsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. 

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden durch die Agentur selbstverständlich vertraulich behandelt. Diese Daten können von der Agentur an Beauftragte und gem. § 11 BDSG an sorgfältig ausgesuchte Geschäftspartner übermittelt werden.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Telemediengesetzes (TMG).

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Agentur ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

§ 14

Anwendbares Recht, Fremdsprache und Gerichtsstand

(1) Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(2) Gerichtsstand ist Hamburg soweit der Kunde Unternehmer oder Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.

(3) Werden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) in eine Fremdsprache übertragen, ist bei sprachlichen Unklarheiten immer die deutsche Version der AGBs ausschlaggebend.

(Stand: Hamburg Datum 10.05.2023)